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BVerwG, 25.02.1955 - IV C 20.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 921
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 500/08 Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 25. Februar 1955 (Az.: IV C 20/54, NJW 1955, 921 f) ein sich Verborgenhalten nach Flucht aus der Kriegsgefangenschaft als einer förmlichen Gefangenschaft gleichstehend erachtet habe, kann sie daraus für den vorliegenden Rechtsstreit Rechte nicht herleiten.
- BVerwG, 05.02.1960 - IV C 131.59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die gerichtliche Entscheidung über eine Vornahmeklage stets die im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage maßgebend (vgl. u.a.Urteile vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - [NJW 1955 S. 921, 922 [BVerwG 25.02.1955 - IV C 620/54]] undvom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - [a.a.O.]).